Haftpflichtversicherung – Pflichtversicherung fürs Kfz

Haftpflichtversicherung für das AutoDer Bereich der KFZ Versicherungen umfasst sämtliche Versicherungen rund um ein Fahrzeug. Hierbei wird unterschieden zwischen Pflichtversicherung und freiwillige Zusatzversicherung. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Fahrzeughalter oder Eigentümer gesetzlich vorgeschrieben. Zusatzversicherungen können dagegen auf eigenen Wunsch abgeschlossen werden. Zu diesen zählen zum Beispiel die KFZ Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung sowie die Kaskoversicherungen, welche nochmals unterteilt werden in Teil- oder Vollkasko und Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.

KFZ Haftpflichtversicherung – Versicherungspflicht

Jeder, der ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, ist verpflichtet eine KFZ Haftpflichtversicherung vorweisen zu können. Eine Fahrzeugzulassung ist nur möglich, wenn eine entsprechende Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Das Fahren eines Fahrzeuges ohne eine KFZ Haftpflichtversicherung stellt eine strafbare Handlung dar. Durch die Versicherung werden im Ernstfall die Unfallgeschädigten finanziell abgesichert. Somit wird sichergestellt, dass geschädigte Verkehrsopfer ihre berechtigten Ansprüche erhalten und der Versicherungsnehmer finanziell dazu in der Lage ist.

KFZ Haftpflichtversicherung – Versicherungsleistungen

Eine KFZ Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich das Risiko von Personen-, Vermögens- und Sachschäden ab, welche durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges entstehen. Schadensersatz durch die KFZ Haftpflichtversicherung erfolgt bei:

  • Personenschäden: wenn Personen durch einen Unfall verletzt oder getötet werden, zum Beispiel durch Übernahme der Heilungskosten, Zahlung von Renten durch die KFZ Haftpflichtversicherung
  • Sachschäden: Erstattung der Reparaturkosten bei Schäden an Objekten oder anderen Fahrzeugen, die durch das versicherte Fahrzeug verursacht werden
  • Vermögensschäden bei der Haftpflichtversicherung

Durch die KFZ Haftpflichtversicherung erfolgt die Übernahme der gesetzlichen Schadenssatzpflicht vom Versicherungsnehmer an den Versicherer. Die Schadensersatzpflicht bezieht sich auf alle Schäden, die durch den Gebrauch oder Besitz des versicherten Fahrzeuges entstehen. Die Versicherungsleistungen umfassen:

  • Regulierung von Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden

Der Versicherungsschutz einer KFZ Haftpflichtversicherung beinhaltet zudem:

  • Prüfung der Haftbarkeit
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Befriedigung von berechtigten Ansprüchen
  • Bei Bedarf führt der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers und auf dessen Kosten einen Rechtsstreit.

In Deutschland ist eine gesetzliche Mindestdeckung bei der KFZ Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Jedoch besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit die unbegrenzte Deckung zu wählen.

Beitragsberechnung in der KFZ Haftpflichtversicherung

Versicherungsleistungen beim KfzDie Beitragshöhe der KFZ Haftpflichtversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Neben der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers werden auch gewisse Fahrzeug-Merkmale benötigt.

Der Versicherer zieht folgende Daten zur Berechnung heran:

  • Fahrzeugdaten (Baujahr, KW,PS)
  • Typklasse (Fahrzeugtyp)
  • Regionalklasse (Wohnort des Fahrzeughalters)
  • jährliche Fahrleistung
  • Schadensfreiheitsklasse
  • Ermäßigung durch Rabatte

Die Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Rabattsysteme an. Aus diesem Grund sind vorherige Versicherungsvergleiche von mehreren Anbietern vor einem Versicherungsabschluss zu empfehlen. Eine Senkung der Versicherungsprämie kann erzielt werden durch individuelle Rabatte, zum Beispiel für Wenigfahrer, Garagen- und Neuwagen, Hauseigentümer, Angestellte des öffentlichen Dienstes und viele mehr. Einen großen Einfluss auf die Beitragshöhe in der Kfz Versicherung hat der Schadensfreiheitsrabatt. Je länger die unfallfreie Fahrzeit des Versicherungsnehmers ist, umso geringer ist der Beitrag. Des Weiteren spielt die Zahlungsweise eine wesentliche Rolle in der Beitragsberechnung. Eine jährliche Beitragszahlung ist zuschlagsfrei und somit für den Versicherungsnehmer wesentlicher günstiger. Erfolgt dagegen die Zahlung des Beitrages monatlich, viertel-oder halbjährlich wird meist ein Zuschlag erhoben.

In der Regel beträgt die Laufzeit einer KFZ Haftpflichtversicherung ein Jahr. Es erfolgt eine automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Versicherung nicht gekündigt wird.