Kfz Versicherung wechseln – Günstigsten Tarif finden

Kfz Versicherung jetzt wechselnWem die Kosten für seine KFZ Versicherung zu hoch erscheinen, sollte seine KFZ Versicherung wechseln. Um eine KFZ Versicherung wechseln zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Neben der ordentlichen Kündigung besteht für den Versicherungsnehmer in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht um die KFZ Versicherung wechseln zu können. Um zum Ablauf des Versicherungsjahres die KFZ Versicherung wechseln zu können, muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Üblicherweise endet ein Versicherungsjahr zum 31.12. eines Jahres. Die KFZ Versicherung wechseln ist in diesen Fällen zur Hauptfälligkeit möglich. Bei der Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ablauf des Versicherungsjahres muss die schriftliche Kündigung, um die KFZ Versicherung wechseln zu können, spätestens zum 30.11. dem Versicherungsunternehmen vorliegen. Später eingehende Kündigungen werden nicht anerkannt, die KFZ Versicherung wechseln ist nicht mehr möglich und der bestehende Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr.

Andere Regeln um die Kfz Versicherung zu wechseln

Einige Versicherer haben allerdings ein abweichendes Versicherungsjahr. Sie nehmen beispielsweise das Datum der Zulassung eines Fahrzeuges als Versicherungsbeginn und als Beginn des Versicherungsjahres. Hier muss sich der Versicherungsnehmer, um die KFZ Versicherung wechseln zu können, über die genauen Fristen informieren. So ist beispielsweise ein im Juli mit der Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossener Vertrag spätestens bis zum 31. Mai schriftlich zu kündigen, eine spätere Versicherung macht auch hier ein KFZ Versicherung wechseln unmöglich. Ein Versäumen der Kündigungsfrist führt generell zur Verlängerung der KFZ Versicherung um ein weiteres Jahr und die KFZ Versicherung wechseln ist nicht mehr möglich. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es noch die Möglichkeit, seine KFZ Versicherung wechseln zu können, bei einem vorliegenden Sonderkündigungsrecht zu kündigen und das Versicherungsunternehmen zu wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht, um die KFZ Versicherung wechseln zu können, ist dann gegeben, wenn das Versicherungsunternehmen die Grundprämien der KFZ Versicherung erhöht, ohne den Leistungsumfang der Versicherung entsprechend anzupassen und damit eine Prämienerhöhung rechtfertigen würde.

Sonderkündigungsrecht für die Kfz Versicherung

Desweiteren besteht dieses Sonderkündigungsrecht, um die KFZ Versicherung wechseln zu können, bei einer Schlechterstufung des versicherten Fahrzeuges in den Typ- und Regionalklassen. So ist beispielsweise ein Fahrzeug in einem ländlichen Zulassungsbezirk günstiger eingestuft, als ein Fahrzeug mit dem Zulassungsbezirk Berlin. Als Faustregel gilt hier: Je höher die Klasse, je höher die Versicherungsprämie. Erfolgt nun eine Schlechterstufung, beispielsweise von Klasse 10 in Klasse 11 werden sich auch die Versicherungsprämien für das versicherte Fahrzeug erhöhen. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Falle das Sonderkündigungsrecht, um seine KFZ Versicherung wechseln zu können und kann innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Beitragsrechnung die Versicherung kündigen und seine KFZ Versicherung wechseln. Die Versicherungsunternehmen sind zwar verpflichtet, den Versicherungsnehmer rechtzeitig über seinen Beitrag für das Folgejahr zu informieren, versuchen aber diese Benachrichtigung so lange als möglich hinaus zu zögern, damit der Versicherungsnehmer kaum noch die Gelegenheit hat, seine KFZ Versicherung wechseln zu können.

Ausnahme beim Sonderkündigungsrecht beim Kfz Versicherung wechseln

Eine Verschlechterung der Einstufung in eine Regionalklasse auf der Grundlage eines Umzuges und der daraus resultierenden Prämienerhöhung stellt kein Anrecht auf das Sonderkündigungsrecht dar, um die KFZ Versicherung wechseln zu können. Diese Prämienerhöhung liegt nicht im Verschulden des Versicherungsunternehmens, sondern ist durch den Wohnortwechsel und den Wechsel des Zulassungsbezirks eine notwendige Anpassung der Versicherungsprämien. Eine weitere Möglichkeit, seine KFZ Versicherung wechseln und kündigen zu können, ist der Eintritt eines Schadensfalles. Hier haben beide Vertragsparteien das Recht auf Vertragskündigung. Dies auch unabhängig davon, ob eine Schadenregulierung erfolgte oder nicht. Die Versicherungen nutzen dieses Instrument gerne, um sich von Versicherungsnehmern mit einer hohen Schadenquote zu trennen. Ein Verkauf des Fahrzeuges wird als Risikowegfall beschrieben und führt ebenfalls zur Auflösung des Versicherungsvertrages.