Das Auto gilt als des Deutschen liebstes Kind. Nicht selten sind in einer Familie sogar zwei Fahrzeuge vorhanden; und haben die Kinder ihre Führerscheinprüfung bestanden, wollen auch sie möglichst schnell ein eigenes Auto haben. Dabei ist ein Auto kaufen bzw. sich schenken lassen die eine Seite; es auch zu unterhalten und entsprechend zu versichern, die andere.
Die Versicherung fürs Auto ist eine Spartenversicherung
So darf in Deutschland, wie in nahezu allen europäischen Ländern auch, ein Auto nur dann im Straßenverkehr zugelassen werden, wenn für das Auto eine Kfz Versicherung abgeschlossen wurde. Die Versicherung selbst gilt dabei als Überbegriff, denn der Fahrzeughalter kann eine ganze Reihe von Einzelversicherungen miteinander kombinieren. Zu nennen wären hier zunächst die Kasko-Versicherung, die Insassenunfallversicherung und eine Rechtschutzversicherung; nicht zu vergessen auch der Schutzbrief, wie man ihn von den Automobilclubs her bereits kennt.
Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben
All diese Spartenverträge indes sind freiwillig, d.h. es besteht für den Fahrzeughalter trotz mancher Notwendigkeit keine Verpflichtung, diese in seine Kfz Versicherung zu integrieren. Allein die Kfz Haftpflichtversicherung ist seitens des Gesetzgebers verpflichtend vorgeschrieben. Und das aus guten Gründen. Sollte der Fahrzeughalter bzw. Versicherungsnehmer nämlich schuldhaft einen Unfall verursachen, muss er den entstandenen Schaden dem Geschädigten ersetzen. Da die Schadenssummen nicht selten mehrere tausend Euro betragen – neben dem Sachschaden sind oft auch Schmerzensgeldzahlungen zu leisten – ist es nur vernünftig, dass die Kfz Haftpflichtversicherung ein verpflichtender Bestandteil der Kfz Versicherung ist. Ohne diese Versicherung ist der finanzielle Ruin des Versicherungsnehmers nahezu vorprogrammiert, bzw. wird es diesem nahezu unmöglich sein, die dann fälligen hohen Schadenssummen aufzubringen. Aus diesem Grund ist der verpflichtende Abschluss der Kfz-Haftplichtversicherung ausdrücklich zu begrüßen.
Währenddessen ist es dem Fahrzeughalter selbst überlassen, ob er auch die Kasko-Versicherung mit abschließt. Sie deckt nämlich ausschließlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Und da wird in der Kfz Versicherung schon unterschieden, ob der Schaden durch einen selbst verursachten Unfall entstanden ist oder durch Dritte. Die Teilkaskoversicherung deckt ausschließlich Schäden durch Dritte ab. Zu nennen wären hier Vandalismus, Glasbruch oder auch Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung indes reguliert einen Schaden am versicherten Fahrzeug, dem der Fahrzeughalter durch einen selbst verschuldeten Unfall am Fahrzeug entstanden ist. Dabei deckt die Vollkasko die Teilkasko mit ab, was allerdings nicht bedeutet, dass die Beitragsberechnung allgemein und die jeweiligen Spartenversicherungen im Besonderen auf gleicher Basis erfolgen. Egal ob nur Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, Tarifplus24.de berät weitergehend und bietet einen aktuellen Kfz Versicherungsvergleich.
Unterschiedliche Kriterien zur Beitragsberechnung
Denn anders als früher, als bei der Kfz Versicherung in der Regel nur das zu versichernde Fahrzeug und der Fahrzeughalter Maßstab für den Beitrag waren, fließen nunmehr verschiedene Faktoren in die Beitragsberechnung mit ein. Das hat zur Folge, dass nicht nur die Versicherungen untereinander in einen großen Konkurrenzkampf treten, wenn es um die Kundengewinnung für eine neu abzuschließende Autoversicherung geht. Vor allem aber gibt es keinen genauen Richtwert für den Beitrag, sodass Fahrzeughalter vor Abschluss eines Neuvertrages unverzichtbar einen Anbietervergleich durchführen sollten, welchen es auch bei der Sparsau gibt. Gerade die Prämien für die Kfz Haftpflicht und die Kasko sind zuweilen so unterschiedlich, dass die Versicherten nicht selten mehrere hundert Euro im Jahr sparen können.
Denn bei der Kfz Haftpflicht richtet sich der Beitrag neben dem Zulassungsbezirk nach den Jahren, die der Fahrzeughalter ohne einen selbst verursachten Schaden unterwegs ist. Je mehr schadensfreie Jahre er nachweisen kann, desto geringer der Beitrag für die Kfz Haftlichtversicherung. Daher ist es erklärbar, dass für Fahranfänger die Beiträge nahezu astronomische Höhen erreichen und dass bei diesen nicht selten die Eltern oder Großeltern das Auto als Zweitwagen anmelden, um den Beitrag zumindest erträglich zu halten. Natürlich spielt bei der Berechnung auch das zu versichernde Fahrzeug eine Rolle. Dies ist allerdings eher bei der Teilkasko der Fall, bei der ausschließlich die Daten des Fahrzeugs zugrunde gelegt werden. Bei der Vollkasko sind diese Daten für die Kfz Versicherung nur sekundär. Hier werden für die Beitragsberechnung wie bei der Kfz Haftpflicht auch, die schadensfreien Jahre zugrunde gelegt. Weitere Faktoren, die den Beitrag beeinflussen sind das Alter des Fahrzeughalters, das Geschlecht – Frauen werden immer günstiger eingestuft als Männer – sowie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Nicht selten erhalten Versicherte einen Nachlass auf den Beitrag, wenn sie bereits Kunde bei der Versicherung sind und mehrere Verträge abgeschlossen haben.
Bei Versicherungswechsel auf Kündigungsfrist achten
Stellt sich allerdings heraus, dass mit Beginn des neuen Beitragsjahres die Prämie gestiegen ist, haben die Versicherungsnehmer das Recht, ihre Kfz Versicherung zu kündigen. Dieses Recht steht im Übrigen jedem Fahrzeughalter zu, wenn er nach einem Versicherungsvergleich feststellt, dass er sein Auto mit Beginn des neuen Versicherungsjahres bei einer anderen Versicherung günstiger versichern kann. Denn der Versicherungsvertrag läuft immer über ein Kalenderjahr und kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum letzten Werktag im November gekündigt werden. Und dieser Stichtag ist keineswegs immer gleichbedeutend mit dem 30.11. Sollte dieser Tag nämlich auf einen Sonntag fallen, erreicht die Versicherung die Kündigung nicht fristgerecht und kann dementsprechend auf die Fortführung des Vertrages bestehen. Das Kündigungsschreiben muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen; ein formloses Schreiben reicht in der Regel aus. Ob die Kündigung auch per Mail bzw. Fax möglich ist und seitens der Versicherung akzeptiert wird, ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ersichtlich. Weitere Informationen rund um alle Kraftfahrtversicherungen stehen beim Versicherungsmakler vervisio parat.
Neues Auto – Wechsel in andere Versicherung möglich
Zwar kann eine ordentliche Kündigung ausschließlich zum Jahresende erfolgen, doch ist der Wechsel der Kfz Versicherung auch während eines Versicherungsjahres möglich. Wenn nämlich, wie es eher die Regel die Ausnahme ist, ein Fahrzeugwechsel während eines Kalenderjahres erfolgt und das bisherige Fahrzeug abgemeldet wurde, endet mit der Abmeldung auch die Versicherung für dieses Auto. Für das neue Auto kann dann die neue Versicherung bei einer ganz anderen Gesellschaft abgeschlossen werden.
Anbietervergleich vor Versicherungswechsel
Denn bei einem neuen Fahrzeug stellt sich die Frage nach der Beitragshöhe wieder neu, während die Kriterien für die Beitragsberechnung gleich bleiben. Aber je nachdem, ob ein Wechsel durch eine ordentliche Kündigung oder durch einen Fahrzeugwechsel erfolgt: Ein Kfz Versicherungsvergleich der Prämien sollte immer im Vorfeld erfolgen. Im Internet gibt es eine Reihe von Vergleichsportalen, in denen Verbraucher kostenlos über einen Versicherungsrechner ihren neuen Beitrag ausrechen können. Oftmals stellt sich dann heraus, dass Online-Versicherer die günstigeren Prämien anbieten. Über einen Link gelangen die Verbraucher dann zu dem Anbieter und können dort in wenigen Schritten ihre neue Kfz Versicherung abschließen. Zur Hand haben sollten sie dabei den Fahrzeugschein sowie die letzte bzw. aktuelle Beitragsrechnung. Ist der Vertrag dann abgeschlossen und ist ein Wechsel zum neuen Beitragsjahr gewünscht, muss die bisherige Versicherung noch durch den Fahrzeughalter selbst fristgerecht gekündigt werden. Das übernimmt die neue Versicherung nicht; sie holt jedoch zur Überprüfung die Daten der Vorversicherung ein und erstellt auf dieser Basis die Police für die neue Versicherung.
Autokredit Vergleich
Um eine Kfz Versicherung abschließen zu können muss erst einmal ein Auto angeschafft werden. Viele Menschen besitzen nicht das nötige Geld um ein Auto bar zu kaufen. Dafür eignet sich ein Autokredit. Entsprechende Bonität natürlich vorausgesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite Kreditvergleich-gratis.de oder aber auch auf unserer Unterseite zum Thema Autokredit.
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