Vollkaskoversicherung – die Rundum Kfz Versicherung

Genau wie die Teilkaskoversicherung handelt es sich auch bei der Vollkaskoversicherung in erster Linie um eine Versicherung aus dem Bereich Kfz gegen Schäden am Selbigen des Versicherungsnehmers. Ursprünglich fand die Kaskoversicherung vor allem im Bereich der Schiffe Anwendung, wodurch auch die Herkunft des Wortes casco (spanisch für Schiffsrumpf) bei der Kfz Versicherung seine Erklärung findet.

Die Vollkaskoversicherung als freiwillige Zusatzversicherung

Kfz VollkaskoversicherungUm in Deutschland ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, bedarf es einer entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherung, welche für etwaige Schäden haftet, die einem Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entsteht. Damit deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nur Schäden, die anderen entstehen. Um aber auch Schäden am eigenen Fahrzeug von der Versicherung erstattet zu bekommen, bedarf es des zusätzlichen Abschlusses einer Teil- oder einer Vollkaskoversicherung. Diese Art von Versicherung ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht, sondern ergänzt sie lediglich. Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern ist die Kaskoversicherung in Deutschland eine Versicherung, die rein auf freiwilliger Basis abgeschlossen wird.

Hier können ie die aktuellen Vollkaksoversicherungen miteinander vergleichen

Unterschied Teil- und Vollkaskoversicherung

Prinzipiell decken beide Kaskotypen zunächst ausschließlich Schäden am versicherten Kfz ab. In puncto Schadenstypen schließt die Vollkaskoversicherung die Typen der Teilkaskoversicherung mit ein und ergänzt diese um weitere Schadenstypen (mehr dazu später). Der große Unterschied zwischen den beiden Kaskoversicherungen ist der Umstand, dass bei der Vollkaskoversicherung eventuell vorhandene Schadenfreiheitsrabatte berücksichtigt werden und sich so entsprechend beitragsmindernd auswirken, während eventuell vorhandene Schadenfreiheitsrabatte bei der Teilkaskoversicherung nicht berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass sich die Schäden, die unter den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung fallen, nicht negativ auf die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts auswirken können. Unter dem Begriff des Schadenfreiheitsrabatts wird die finanzielle Anrechnung von schadenfreien Jahren auf die Höhe der Versicherungsprämie verstanden.

Berechnung der Beitragshöhe

Die Höhe des Beitrags zur Vollkaskoversicherung ergibt sich in erster Linie durch den Fahrzeugtyp (Typklasse) und den Wohnort des Versicherungsnehmers (Regionalklasse). Ferner fließen zunehmend individuelle Parameter wie bspw. die jährliche Kilometerleistung, das Alter des Fahrzeugs und die Diebstahlquote in die Berechnung ein. Darüber hinaus wirkt sich ein eventuell vorhandener Schadenfreiheitsrabatt auf die Höhe der Versicherungsprämie aus.

Durch die Vollkaskoversicherung abgedeckte Schäden

Wie bereits beschrieben deckt eine Vollkaskoversicherung lediglich die Schäden am versicherten Auto ab. Die folgende Übersicht zeigt die abgedeckten Schadensfälle, und zwar aufgeteilt nach Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, da sich lediglich die Schadensfälle, die allein von der Vollkasko gedeckt werden, negativ auf die Höhe des eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatts auswirken können. Durch Teilkaskoversicherung abgedeckte Schadensfälle:

  • Diebstahl
  • Feuer
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag
  • Unfall mit Haarwild
  • Marderbiss
  • Glasschäden
  • Schmorschäden

Durch Vollkaskoversicherung zusätzlich versicherte Schadensfälle:

  • Vandalismus
  • Unfallschäden am eigenen Auto

Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz braucht die Vollkaskoversicherung nicht für entstandene Schäden haften.

Versicherungsvergleich der Vollkaskoversicherung

Wie bei allen Finanz- und Versicherungsprodukten gilt es im Vorfeld einer konkreten Vertragsunterzeichnung einer Vollkaskoversicherung verschiedene Angebote hinsichtlich der Prämienhöhe und des Versicherungsrahmen zu analysieren und miteinander zu vergleichen.