Die Teilkaskoversicherung ist ein Bestandteil der Autoversicherung und kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Teilkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Deckt die Haftpflichtversicherung Ansprüche von Dritten gegen den Versicherungsnehmer ab, werden bei der Teilkaskoversicherung die Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmer reguliert, die ohne sein Verschulden entstehen. Dies können Beschädigungen am Fahrzeug oder der Verlust des Fahrzeuges sein. Zur Berechnung der Prämie für die Teilkaskoversicherung sind unter anderem die Fahrzeugmerkmale maßgebend.
Einstufung in die jeweilige Teilkaskoversicherung
Die Einstufung des Fahrzeuges bei der Teilkaskoversicherung in die Typ- und Regionalklassen wird jährlich zum 1. Oktober vorgenommen und dient den Versicherungsunternehmen als Hilfsmittel zur Einstufung des Risikos. Als Faustregel gilt: Je höher die Klasse, je höher die Prämie der Teilkaskoversicherung. Mit den Typ- und Regionalklassen werden die Aufwendungen für die Behebung von Schäden im laufenden Jahr für einen Fahrzeugtypen im Verhältnis zu den Jahreseinheiten des Fahrzeuges kategorisiert. Dieser Wert gibt das Verhältnis für den Schadenbedarf des Fahrzeuges im Vergleich zum Schadenbedarf aller Fahrzeuge an. In der Teilkaskoversicherung werden die Fahrzeuge in Typklassen zwischen 10 und 33 eingestuft.
Schadenfreiheitsrabatt bei der Teilkaskoversicherung
Ein Schadenfreiheitsrabatt spielt bei der Prämienberechnung der Teilkaskoversicherung keine Rolle, da die Beiträge immer 100 Prozent-Beiträge sind. Die Teilkaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer bei Schäden durch Brand oder Explosion. Auch der Diebstahl des Fahrzeuges, oder der Teilediebstahl sind mitversichert. Raub und Innenraumvandalismus nach Einbruch sind ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten, wie auch die Mut- oder böswillige Beschädigung bei der Entwendung des Fahrzeuges. Schäden, die durch Vandalismus durch Dritte außen an dem Fahrzeug entstehen, werden durch die Vollkaskoversicherung reguliert. Durch Kurzschluss entstandene Schäden an der Verkabelung übernimmt die Teilkaskoversicherung ebenfalls. Ein besonders wichtiger Punkt der Teilkaskoversicherung ist die Übernahme der Wildschäden. Hier gibt es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen der Versicherungsunternehmen. Während die eine Versicherung nur die Schäden eines Zusammenstoßes mit Haarwild reguliert, die nach dem Bundesjagdgesetz als solches eingestuft werden, reguliert ein anderes Versicherungsunternehmen den Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art und Gattung.
Unterschiedliche Regelungen bei der Teilkaskoversicherung
Diese Regelung kann eventuell unter Zahlung eines Aufpreises zum erweiterten Versicherungsschutz führen. Weitere Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden, sind der Austausch von Tür- und Lenkradschlössern nach einem Einbruch und Marderbissschäden. Auch bei den Marderbissen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Schadenregulierung. Ein Versicherungsunternehmen versichert nur den reinen Marderbissschaden, die andere Versicherung deckt auch die unmittelbaren Folgeschäden dieses Marderbisses ab. Auch hier kann unter Umständen gegen einen Aufpreis der Versicherungsschutz entsprechend erweitert werden. Glasbruchschäden werden im Rahmen der Teilkaskoversicherung durch die Versicherungsunternehmen reguliert. Hier wird in der Regel zwischen Reparatur und Austausch der beschädigten Scheiben unterschieden. Während bei der Reparatur der Versicherer auf den Selbstbehalt verzichtet, wird dieser bei einem Austausch der Scheiben fällig, sofern bei Vertragsabschluss ein Selbstbehalt überhaupt vereinbart wurde.
Eigenbeteiligung bei der Teilkasko
Der Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, hat unmittelbaren Einfluss auf die Versicherungsprämie. Je höher der Selbstbehalt, je niedriger die Prämie für die Teilkaskoversicherung. Einige Versicherungsunternehmen bieten die Teilkaskoversicherung auch ohne jeglichen Selbstbehalt an. Die Sonderausstattung des Fahrzeuges, beispielsweise eine hochwertige Stereo-Anlage, wird bei einigen Versicherungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag ebenfalls mitversichert. Die Neuwertentschädigung wird bei Entwendung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Anschaffung des Fahrzeuges gewährt.