Gültigkeit des EU-Führerscheines im Nicht-EU-Ausland

EU Führerschein präsentierenSeit einigen Jahren haben die nationalen Führerscheine innerhalb der EU ausgesorgt. Sie wurden durch einen Union-einheitlichen Schein ersetzt, der die Form einer kleinen Plastikkarte hat und sich inzwischen im Besitz der meisten Bürger mit Fahrerlaubnis in der EU befindet. Die Karten sind in der jeweiligen Landessprache abgefasst, nichtsdestotrotz reicht dieses Dokument voll aus, um sich in der EU zu bewegen und fahren zu dürfen, wie die Kommission im März 2000 noch einmal nachdrücklich bekräftigte. Doch wie ist es außerhalb der EU?

Fahren im sonstigen EWR

Die EU ist mit der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) durch den sogenannten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbunden. Faktisch wird die heutige Union dadurch um Norwegen, Liechtenstein und Island ergänzt. Für das Fahren in diesen Staaten gilt das gleiche, wie für das Fahren in der eigentlichen EU. Der eigentliche Führerschein reicht völlig aus. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann diesen allerdings noch um einen internationalen Führerschein (ein Zusatzdokument zum eigentlichen Führerschein) ergänzen. Das Papier kostet 15 Euro und erleichtert vor allem Polizisten aus anderen Ländern die Überprüfung der Personalien des Fahrers. Beantragt man diesen Führerschein und hat noch den alten rosa-farbenen Führerschein in Deutschland, so wird dieser gleichsam gegen die EU-Variante ausgetauscht.

Fahren in Amerika

Die Führerschein-Richtlinien für ganz Amerika (also sowohl für Nord-, Mittel-, und Südamerika) sind denkbar einfach: Der EU-Führerschein alleine reicht nicht aus. Er muss um den internationalen Führerschein ergänzt werden. Anders als in anderen Teilen der Welt erlischt die Fahrerlaubnis nicht zwangsläufig nach einer gewissen Zeit. Sie endet mit der Gültigkeit des Visums.

Fahren in Afrika und Australien (Ozeanien)

Nicht anders ist die Situation in den afrikanischen Staaten und in Australien sowie dem restlichen Ozeanien. Auch hier wird muss der deutsche (bzw. der EU) Führerschein einfach um das internationale Papier ergänzt werden, um die Fahrerlaubnis im Gastland zu erhalten. Enden tut diese wiederum mit dem Erlöschen des Visums. Allerdings gilt es für Afrika, gewisse Einschränkungen zu machen. Aufgrund des politischen Zustands mancher Staaten auf dem schwarzen Kontinent gibt es keine genauen Führerschein-Bestimmungen für Ausländer. Der ADAC hilft hier mit einer Liste von den Ländern, in denen man problemlos fahren kann.

Fahren in Asien

Größtenteils gilt für Asien, was auch schon für die anderen Teile der Erde beschrieben worden ist – allerdings nicht ausnahmslos. In Katar gilt der internationale Führerschein nur sieben Tage lang, anschließend gilt es, sich eine „Temporary Driving Licence“ (vorübergehende Fahrerlaubnis) ausstellen zu lassen. Noch schwieriger sind die Konditionen in Japan und in China. In Japan benötigt man eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins, die nur in den offiziellen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik im Land der aufgehenden Sonne ausgestellt werden kann. Diese offizielle Übersetzung ist anschließend in Verbindung mit einem Touristenvisum für drei Monate gültig. In China muss man hingegen sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis erwerben. Hier helfen weder EU- noch internationaler Führerschein. Das Reich der Mitte erkennt die vorläufige Fahrerlaubnis für drei Monate an. Bleibt man länger als diese Zeit in China und möchte fahren, dann muss die reguläre chinesische Fahrerlaubnis erwerben. Wer das Riesenreich Russland besucht, braucht hingegen wieder EU-Fahrerlaubnis und internationalen Führerschein.

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