Bei vielen, aber nicht allen Kfz-Besitzern ist es mittlerweile angekommen, dass die meisten Autoversicherungen ab nächstes Jahr (2012) ihre Preise für Bestandskunden um etwa 30 Prozent erhöhen. Doch nicht alle Kfz-Versicherungsgesellschaften informieren ihre Kunden schon so rechtzeitig, dass sie ihren Vertrag zum Stichtag 30.11.2011 kündigen können. Somit sind auch viele Autoinhaber der Ansicht, dass sie jetzt nicht mehr kündigen, aber dies ist ein Irrtum.
Die normale Kündigungszeit
Jeder Versicherungsvertrag für ein Auto endet nach einem Jahr zum 31.12. mit einem Monat Kündigungsfrist. Will der Autobesitzer seinen Vertrag kündigen, muss er das in schriftlicher Form (E-Mail oder per Post) tun. Verpasst er diesen Zeitraum, verlängert sich sein Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Das Ausnahme-und Sonderkündigungsrecht
Jeder Autofahrer hat wie erwähnt, einen Kfz-Versicherungsvertrag von einem Jahr für sein Auto bei seiner Versicherungsgesellschaft unterschrieben. Im Normalfall darf er erst wieder nach einem Jahr kündigen. Doch es gibt auch Ausnahmeregelungen, die dem Autofahrer dazu berechtigen, unter dem Jahr seinen Vertrag zu kündigen, ohne Nachteile zu in Kauf zu nehmen. Dies wäre der Fall bei einem Unfall, egal, wer diesen verschuldet hat. Das Sonderkündigungsrecht tritt aber auch dann ein, wenn die Versicherungsgesellschaft, zum Beispiel ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert. Genauso ist es, wenn die Versicherungsprämien erhöht werden würden. In allen Fällen hat der Versicherungsnehmer das Recht innerhalb eines Monates seinen Vertrag zu kündigen.
Darf der Versicherungsnehmer auch bei Fahrzeugwechsel seinen Vertrag kündigen?
Das Auto wird verkauf, egal aus welchen Gründen. Ein anderes Auto wird gekauft. Auch in diesem Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Der Grund ist recht einfach zu erklären. Im Fall des Autowechsels könnte es sehr leicht möglich sein, dass der Versicherungsbeitrag für das neu erworbene Auto steigt. Und somit muss dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt werden, dass er sich eine andere Versicherungsgesellschaft sucht.
Die Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag wechseln
Wie anfangs schon erwähnt, teilen so manche Versicherungsgesellschaften (Assekuranzen) ihren Versicherungsnehmern kurz vor oder nach dem Stichtag (30.11.) mit, dass die Beiträge in der nächsten Vertragsperiode angepasst werden. Angepasst bedeutet nur, dass die Versicherungsprämie erhöht wird. Kein Versicherungsnehmer muss in diesem Fall Angst haben. Er kann in diesem Fall, da es sich um eine Mitteilung der Vertragsänderung handelt, seinen Vertrag kündigen und sich zum Beispiel hier, einen neuen Kfz-Versicherungsanbieter suchen.