Tipps für die richtige KFZ-Versicherung beim Neuwagenkauf

Der Kauf eines Neuwagens geht meist mit großen Überlegungen einher, denn die Anschaffung eines Neufahrzeuges ist nicht billig. Spätestens wenn die Entscheidung für ein bestimmtes Fahrzeug gefallen ist, sollte man sich auch Gedanken über die richtige KFZ-Versicherung machen. Denn: KFZ-Versicherung ist nicht gleich KFZ-Versicherung.

Was sollte speziell beim Neufahrzeug beachtet werden?

Jedes Neufahrzeug sollte mit einer Vollkaskoversicherung versichert werden. Die Anschaffung eines Neuwagens ist immer eine große Investition. Im Schadenfall sollte ein Schaden am eigenen Fahrzeug durch die Versicherung abgedeckt sein. Diesen Versicherungsschutz bietet nur eine Vollkaskoversicherung. Dies sollte auch von allen, die günstige Autos kaufen – wie zum Beispiel einen Skoda Yeti – beachtet werden.

Was gilt es beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung zu beachten?

Kfz Versicherung für NeuwagenBeim Abschluss einer Vollkaskoversicherung gibt es immer die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung einzuschließen. Die Angebote reichen von Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung, bis hin zu einer Selbstbeteiligung von 1000 Euro. Für die Versicherungsprämie gilt die Regel: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger die Prämie. Trotzdem sollte bei der Wahl der Selbstbeteiligung immer die persönliche finanzielle Situation berücksichtigt werden und die gewählte Selbstbeteiligung im Schadenfall getragen werden können. Nicht jede Vollkaskoversicherung bietet die gleiche Absicherung. Gerade bei der Versicherung eines Neufahrzeuges sollte unbedingt ein Tarif ausgewählt werden, der im Schadenfall auch eine Neuwagenentschädigung enthält. Es gibt durchaus Tarife, die zwar günstig sind, aber im Schadenfall nur eine Zweitwerterstattung beinhalten. Gerade bei Neufahrzeugen ist von einem solchen Versicherungstarif abzuraten.

Vollkaskoversicherung beim Neuwagen

Beim Kauf eines Neuwagens sollte die Vollkaskoversicherung rechtzeitig abgeschlossen werden. Gerade beim Neufahrzeug ist es wichtig, die Vollkaskoversicherung rechtzeitig abzuschließen. Sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde angemeldet wurde, besteht automatisch der Haftpflichtschutz. Der Vollkaskoschutz für ein Fahrzeug besteht aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsantrag mit Unterschrift bei der Versicherung vorliegt. Umgehen kann man dieses Problem zum Beispiel durch einen Direktabschluss über das Internet, oder aber der Versicherungsantrag sollte schon vor Zulassung des Fahrzeuges bei der Versicherung vorliegen.

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