Laut Bürgerlichem Gesetzbuch muss jeder, der jemand anderem einen Schaden zufügt, dazu verpflichtet, für die Begleichung dieses Schadens zu sorgen und somit für die anfallenden Kosten aufzukommen. Da gerade im Straßenverkehr solche verursachten Schäden sehr schnell sehr kostenintensiv werden können, hat der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht eingeführt, laut der der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung die Grundvoraussetzung ist, um überhaupt ein Fahrzeug zulassen und damit im Straßenverkehr verwenden zu können.
Schäden im Straßenverkehr
Wer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und demnach am Straßenverkehr teilnehmen darf, geniesst dann den Versicherungsschutz, der sich aufgliedert in die Begleichung von entstandenen Schäden, aber auch in die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die teilweise dann auch gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Es werden dabei sowohl Sachschäden als auch Personen- und auch Vermögensschäden von der Haftpflichtversicherung übernommen und zwar bis zu einer Höhe, die vertraglich festgelegt ist. Für die Wahl der Versicherungssummen gibt es zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen von 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die anderen Möglichkeiten sind die oft von den Versicherungsanbietern angebotenen höheren Summen, mit denen man sich dann noch sicherer fühlen kann. So gibt es beispielsweise Angebote von einer Versicherungsumme von 100 Mio. Euro, die dann pauschal für alle drei Schadenarten gelten. Verschiedene Versicherungssummen aber besonders unterschiedliche Beitragshöhen führen dazu, dass es sehr sinnvoll ist, die verschiedenen Anbieter und deren Tarif miteinander zu vergleichen. Wenn der Versicherungsschutz schon gesetzlich vorgeschrieben ist, muss man ja nicht mehr als nötig dafür zahlen.
Keine finanzielen Probleme mit der passenden Versicherung
Mit einer Haftpflichtversicherug verringert sich zwar nicht die Unfallgefahr aber man hat zumindest den Vorteil, im Falle eines Unfalls nicht auch noch vor finanziellen Problemen zu stehen, weil man als Unfallverursacher für die Kosten für alle Schäden des Unfallgeschädigten aufkommen muss. Ausgenommen sind dabei allerdings wie in den meisten anderen Versicherungen Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder gar vorsätzlich begangen werden. Für die Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. Um sich dagegen abzusichern, muss man eine Teil- oder sogar Vollkaskoversicherung abschließen.