Ein Verbandskasten im Auto ist für jeden deutschen Autofahrer Pflicht. Auch hier gibt es einige Punkte, die man zusätzlich beachten sollte. So ist es beispielsweise wichtig, den Verbandskasten an einem Ort im Auto aufzubewahren, den man leicht erreichen kann. Etwa unter dem Vordersitz oder im Kofferraum. So ist garantiert, dass man bei einer Kontrolle oder einem Unfall den Verbandskasten schnell zur Hand hat. Sollte man den Erste-Hilfe-Kasten bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, muss man sich auf eine Strafe von bis zu 25 € einrichten.
Aktuelle Ausrüstung im Erste-Hilfe-Kasten
Ebenfalls wichtig ist es, den Erste-Hilfe-Kasten aktuell zu halten. Das heißt, dass abgelaufene Pflaster und Verbandsmaterial ersetzt werden sollten. Das ist im deutschen Recht zwar nicht vorgeschrieben, doch es garantiert sowohl für Sie als auch für Ihre Mitfahrer die größtmögliche Sicherheit. Folgender Inhalt des Verbandskasten ist vorgeschrieben:
- 1 x Heftpflaster DIN 13019 – A 5 m × 2,5 cm
- 8 x Wundschnellverband DIN 13019 – E 10 cm × 6 cm
- 3 x Verbandpäckchen DIN 13151 – M
- 1 x Verbandpäckchen DIN 13151 – G
- 2 x Verbandtuch DIN 13152 – BR
- 1 x Verbandtuch DIN 13152 – A
- 6 x Kompresse – 100 mm x 100 mm
- 1 x Rettungsdecke – 2,1 m × 1,6 m
- 2 x Fixierbinde DIN 61634 – FB 6 (oder Mullbinde DIN 61631 – MB – 6 CV/CO bzw. – MB – 8 CV/CO)
- 3 x Fixierbinde DIN 61634 – FB 8 (Mullbinde DIN 61631 – MB – 6 CV/CO bzw. – MB – 8 CV/CO)
- 2 x Dreiecktuch DIN 13168 – D
- 1 x Schere DIN 58279 – B 190
- 4 x Einmalhandschuh nach DIN EN 455
- 1 x Erste Hilfe-Broschüre
- 1 x Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie den Kasten nachfüllen, sollten Sie nicht nur auf günstige Medikamente achten, sondern auch die Qualität nicht aus den Augen lassen.