eVB-Nummer für Fahrzeugummeldung

Im Fahrzeugschein steht immer die Adresse vom Halter. Bei einem Umzug des Halters muss natürlich auch die Adresse geändert werden. Doch so einfach kann die Adresse nicht geändert werden. Dies muss mithilfe einer eVB-Nummer von der Versicherung getan werden.

Die eVB-Nummer

Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, die elektronische Daten hinterlegt in einer Datenbank, auf die dann die Zulassungsstelle zugreifen kann. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code, der aus Ziffern oder Buchstaben bestehen kann. Diese Nummer teilt dann der Halter der Zulassungsstelle mit, die dann auf die Daten zugreift. Die Daten sind zum Beispiel, wer der Versicherungsnehmer für das Fahrzeug ist und auf wen das Fahrzeug inklusive Adresse zugelassen sein soll. Außerdem ist hinterlegt ob die eVB-Nummer für eine Neuanmeldung, ein Fahrzeugwechsel oder einen Wohnortwechsel erstellt wurde.

Der Wohnortwechsel

Die alte Doppelkarte hat ausgedientIst die eVB-Nummer für einen Wohnortwechsel ausgestellt, dann kann die neue Adresse vom Halter in dem Fahrzeugschein eingetragen werden. Diese Ummeldung wird dann auch elektronisch an die Kfz-Versicherung weitergegeben. Die Versicherung korrigiert dann den Wohnortwechsel im Versicherungsvertrag und gibt die Änderung per Nachtrag an den Versicherungsnehmer weiter. Auch eine grüne Versicherungskarte wird korrigiert an den Versicherungsnehmer versandt, da hier die Adresse vom Halter hinterlegt ist. Die grüne Versicherungskarte wird auch Internationale Versicherungskarte genannt.

Probleme mit der eVB-Nummer

Ist die eVB-Nummer von der Versicherung falsch ausgestellt worden, zum Beispiel es wurde ein anderer Halter eingegeben, als es in Wirklichkeit gibt, dann kann diese eVB-Nummer nicht verwendet werden und es muss eine neue erstellt werden. In der eVB-Nummer sind auch Daten hinterlegt, ob es sich um ein Ganzjahres- oder Saisonkennzeichen handelt. Auch um welche Fahrzeugart, ob PKW, LKW oder landwirtschaftliche Zugmaschine, wird in der eVB-Nummer hinterlegt. Sobald eine dieser Daten falsch ist, oder von der Zulassungsstelle nicht erkannt werden, kann die eVB-Nummer nicht verwendet werden. Einige Zulassungsstellen können die Fahrzeugart: Alle Fahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge, nicht erkennen.

Zusammenfassung

Ist jemand umgezogen, der ein Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat, dann muss er sich erst an seine Versicherung wenden, um sich eine eVB-Nummer zu besorgen. Mit dieser eVB-Nummer geht er dann zu der Zulassungsstelle seines neuen Wohnbezirkes und meldet das Fahrzeug um. Nach dieser Ummeldung bekommt der Versicherungsnehmer des Fahrzeuges einen Nachtrag, dass diese Änderung auch bei der Versicherung durch eine elektronische Nachricht der Zulassungsstelle angekommen ist.

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