Versicherung zahlt nicht immer Böller-Schäden am Auto

Auch dieses Jahr werden die Deutschen das neue Jahr wieder mit einem fulminanten Silvester-Feuerwerk begrüßen, für das sie nach Schätzungen 113 Millionen Euro aufwenden. So mancher Autobesitzer, der nicht in der glücklichen Lage ist, sein Auto zum Jahreswechsel in der Garage parken zu können, sieht dem Spektakel mit gemischten Gefühlen entgegen. Zu Recht, denn nicht in allen Fällen können Kfz-Besitzer mit einer Regulierung durch ihre Versicherung rechnen, wenn das Auspuffrohr als Halterung für Böller missbraucht wurde oder Feuerwerksraketen hässliche Spuren im Lack hinterlassen haben.

Verursacherhaftung

Grundsätzlich gilt im Schadensrecht die Verursacherhaftung. Derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, muss ihn also ersetzen. Im Trubel der Silvesternacht ist es für den Schuldigen jedoch ein Leichtes, sich aus dem Staub zu machen. Dem Autobesitzer bleibt dann nichts anderes übrig, als sich an seine Kfz-Versicherung zu wenden. Ob und wie viel diese erstattet, hängt vom individuell gewählten Tarif ab.

Teilkaskoversicherung

Silvester BöllerFür Schäden am eigenen Fahrzeug kommt nur die Kaskoversicherung auf. Einige typische Risiken für Autobesitzer in der Silvesternacht sind mit der Teilkaskoversicherung jedoch nicht abgesichert. Abgedeckt sind mit der Teilkaskoversicherung Brand- oder Explosionsschäden durch abgedriftete oder herabfallende Feuerwerkskörper. Wie immer gilt: Vorsicht vor dem Kleingedruckten. Brandschäden liegen versicherungsrechtlich nur dann vor, wenn diese durch offenes Feuer entstanden sind. Cabriobesitzer, deren Stoffdach Brandflecken oder -löcher aufweist, die durch glimmende Raketen verursacht wurden, müssen für die Reparaturkosten selbst aufkommen. Teilkaskoversicherte, die am Neujahrsmorgen durch Sektflaschen oder -scherben zerkratzten Lack an ihrem Gefährt feststellen, gehen ebenfalls leer aus. Nicht weniger ärgerlich sind Reifenschäden durch liegen gebliebene Glasscherben, denn für die Anschaffungskosten eines neuen Reifens kommt keine Versicherung auf.

Vollkaskoversicherung

Mutwillig durch Vandalismus verursachte Schäden sind nur von der Vollkaskoversicherung umfasst. Wehmutstropfen für den Autobesitzer ist in diesem Fall die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts. Die zu erwartende Beitragserhöhung sollte sorgfältig gegengerechnet werden. Je nachdem, wie hoch diese ausfällt, kann es sich lohnen, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Selbstbeteiligung

Um die Versicherungskosten niedrig zu halten, werden Kaskoversicherungen häufig mit einer mehr oder weniger hohen Selbstbeteiligung abgeschlossen. Auf dem Betrag bleiben die Geschädigten auf alle Fälle sitzen, so dass es sich bei Bagatellschäden auch hier oft nicht lohnt, seine Versicherung in Anspruch zu nehmen.

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