Jedes Kraftfahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss am Hauptwohnsitz des Halters mindestens mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung versichert sein, um eine Zulassung zu bekommen. Mit der Haftpflicht sind nur die Schäden, die beim Unfall dem Unfallgegner entstehen, abgesichert. Für Schäden am eigenen KFZ muss jeder zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, als freiwillige Versicherung, abschließen. Die KFZ-Haftpflicht- und Voll-, bzw. Teilkasko müssen immer beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden. Wenn es kein Saisonfahrzeug ist, gelten die Verträge immer vom Abschluss bis zum Jahresende und verlängern sich wieder um ein Jahr, wenn sie nicht mindestens 1 Monat vorher (Kündigungseingang beim Versicherer) gekündigt werden.
Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?
Für unfallfreies Fahren in der KFZ Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gibt es vom Versicherer Schadenfreiheitsrabatte für den Versicherungsnehmer. Umgekehrt erfolgt bei jedem Schaden, der über den Versicherungsvertrag geregelt wird eine Hochstufung. Wenn z.B. über mehrere Jahrzehnte kein Schaden reguliert werden musste, dann beträgt die Höhe des Versicherungsbeitrages oft nur 30% vom Regelbeitrag. Ein Fahrzeughalter kann mehrere Verträge, mit unterschiedlichen Rabatten haben, wenn auf seinen Namen mehrere KFZ angemeldet wurden. Bei einer Schadensregulierung wird immer nur der in Anspruch genommene Vertrag belastet und hochgestuft.
Fahranfänger zahlen als Versicherungsnehmer mehr
Jeder Fahranfänger besitzt noch keinen Schadenfreiheitsrabatt, wenn er das erste Mal ein KFZ anmeldet. Er beginnt in der KFZ Haftpflicht in der Regel mit 140 % vom Regelbeitrag und in der Vollkaskoversicherung mit 115 %. Schon nach einem Jahr kann, wenn keine Vertragsbelastung erfolgte, die Rückstufung auf 100 % erfolgen. Doch bei einem Unfall erfolgt dagegen auch eine Hochstufung über die 140%. Sie kann von 150% bis 240 % betragen. Für viele junge Fahranfänger sind das Beiträge, die sie oft kaum zahlen können.
Wie kann die KFZ Versicherung für Fahranfänger bezahlbar bleiben
Da jeder Versicherungsnehmer mehrere KFZ Versicherungen haben darf, können die Eltern oder Großeltern hier helfen, viel Geld zu sparen. Wenn die Eltern, oder Großeltern bei ihrer Versicherung schon mehrere Jahre versichert sind und durch unfallfreies Fahren einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt besitzen, sollten sie das Fahrzeug des Fahranfängers als Zweitwagen auf ihren Namen anmelden. Die Einstufung erfolgt dann in der Regel mit 80%, statt sonst 140% bzw. 115%. Da beim Schaden immer nur der betroffene Vertrag belastet wird, ist das für den Versicherungsnehmer überhaupt kein Risiko für den Versicherungsnehmer und dem Fahranfänger wird finanziell geholfen.
Bei Verwandten ersten Grades kann nach einigen Jahren eine Ummeldung und Übertragung des Vertrages mit Schadenfreiheitsrabatt erfolgen. Die Verträge sind auch vererbbar. Beachtet werden muss dabei nur, dass immer nur der Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird, der bei unfallfreiem Fahren über die Jahre des jüngeren Fahrers auch erreicht werden konnte. Wenn der Sohn, oder Enkel den Führerschein 10 Jahre besitzt und die Ummeldung soll erfolgen, dann bekommt er nur den Rabatt übertragen, der ihm nach 10 Jahren zustehen würde.