Was ist bei Autoüberführungen versicherungstechnisch zu beachten?

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, tut dies nicht unbedingt in seiner unmittelbaren Nachbarschaft. Häufig fällt dem Käufer erst kurz nach dem Kauf ein, dass er das Auto nach Hause überführen muss, und fragt sich, wie das Auto während der Überführung nun versichert ist. Tatsächlich ist der Versicherungsschutz nicht selbstverständlich gegeben. Daher sollte der Käufer den Verkäufer vor dem Kauf bereits fragen, wie er versichert ist und ob das Auto bis zum Kauf Versicherungsschutz hat.

Ein noch angemeldetes Auto erwerben und überführen

Wer einen Gebrauchtwagen bei Quoka.de kauft, der sichert dem Verkäufer meist vertraglich zu, dass er das Auto innerhalb einer festgelegten Frist ummelden wird. Ist das Auto noch angemeldet, kann es bei den meisten Versicherungen auch am Wochenende umgemeldet werden. Auch wenn der schriftliche Vertrag erst in der darauf folgenden Woche kommt, besteht nun schon Versicherungsschutz. Für die Überfahrt zum neuen Besitzer fährt das Auto jedoch noch mit dem Versicherungsschutz des Verkäufers.

Die Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs

Wird einen Gebrauchtwagen bei Quoka.de erworben, welches bereits abgemeldet ist, wird die Überführung zum Käufer komplizierter. Bei abgemeldeten Fahrzeugen muss ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens hat der Käufer nun fünf tage Zeit das Auto zu überführen. Um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, wird der Personalausweis, der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und ein Versicherungsnachweis, am besten den der künftigen Versicherung, benötigt. Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für Überführungen innerhalb von Deutschland gültig. Zudem darf das Kurzzeitkennzeichen nur für die Überführung des Kraftfahrzeugs oder auch für Probefahrten nicht jedoch für andere Fahrten verwendet werden.

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