Die KFZ Versicherung wechseln

Mit einem Wechsel der KFZ Versicherung lässt sich in nahezu allen Fällen Geld sparen. Selbst wer schon bei einem günstigen Anbieter versichert ist, kann bei einem Wechsel oft von den angebotenen Neukundenrabatten profitieren. Der 30. November wird von den Anbietern massiv als jährlicher Termin für den Wechsel der KFZ Versicherung beworben. In den meisten Fällen stimmt das, aber nicht immer. Ein Wechsel kann auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich sein. Andererseits kann nicht mehr jeder zu diesem Termin wechseln.

Auf das Versicherungsjahr achten

Üblicherweise ist das Versicherungsjahr einer KFZ Versicherung mit dem Kalenderjahr identisch, in diesem Fall kann die Versicherung zum 31. Dezember gekündigt werden. Da eine einmonatige Kündigungsfrist zu beachten ist, gilt in diesem Fall der genannte Wechseltermin. Seit einigen Jahren sind jedoch einzelne Versicherungen bestrebt, diesem jährlichen Wechseltermin auszuweichen und bieten auch Policen an, in denen das Versicherungsjahr mit dem Datum des Vertragsabschlusses endet. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung nur zu diesem Datum möglich, nicht zum Jahresende. Ein Blick in den Vertrag schützt vor bösen Überraschungen!

Das Sonderkündigungsrecht in der KFZ Versicherung

SonderkündigungsrechtBeim Wechsel der KFZ Versicherung muss der alte Vertrag in jedem Fall selbst gekündigt werden, der neue Anbieter übernimmt dies nicht für den Kunden. Neben der jährlich möglichen ordentlichen Kündigung besteht in einigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt zunächst dann, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft oder stillgelegt wird. Eine Kündigung muss in diesem Fall nicht zum Monatsende erfolgen, sondern kann taggenau ausgesprochen werden. Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Preis erhöht. Das ist in der Praxis allerdings nur relevant, wenn der Versicherer erst weniger als einen Monat vor Ablauf des Vertrags darüber informiert, meist also im Dezember. Ansonsten reicht das normale Kündigungsrecht aus. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung nur wegen eine ungünstigeren Einstufung in der Regional- oder Typklasse teurer wird. Es kann in der Praxis vorkommen, dass die Versicherung trotz einer Preiserhöhung billiger wird, weil sich der Schadensfreiheitsrabatt erhöht. Auch bei einer solchen verdeckten Preiserhöhung kann die KFZ Versicherung gekündigt werden. Ein weiterer Anlass für eine mögliche Sonderkündigung der KFZ Versicherung ist ein Schadensfall. In diesem Fall können beide Vertragsparteien den Vertrag innerhalb von vier Wochen kündigen. Ein wichtiger Hinweis: Auch bei einer solchen Kündigung muss die bereits gezahlte Jahresprämie anteilig zurückerstattet werden. Die bisweilen noch zu lesende Aussage, dass kein Anspruch darauf bestehe, ist seit der letzten Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes veraltet!

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