Nach einem länger anhaltenden Preiskampf der Autoversicherer kommt nun ganz schnell eine Trendwende. Konnten sich Autofahrer noch vor Kurzem über ständig günstige Autoversicherungen freuen, wird dies zunehmend schwierig werden. Dem für die Autoversicherer ruinösen Trend werden nun Steigerungen der Policen entgegengesetzt.
Verluste trotz Steigerung der KFZ-Versicherungsbeiträge
Über Jahre lieferten sich die Autoversicherer regelrechte Rabattschlachten, und der Kunde konnte sich freuen. Denn das Ergebnis waren stets sinkende Versicherungskosten. Dieser Trend scheint ein Ende zu haben, denn nach Angaben der Versicherer wurde eine Schaden Kosten Quote erreicht, die mehr als ruinös ist. Der ausschlaggebende Zähler dabei stieg auf 107. Dies bedeutet, dass auf 100 Euro Beitragseinnahmen 107 Euro Ausgaben kamen. Damit kann kein Unternehmen existieren, ganz zu schweigen Gewinne erwirtschaften. Die ersten Versicherungen gehen demzufolge auch bereits jetzt schon dazu über die Beiträge anzuheben. Vor allem betroffen sind neue Versicherungsverträge. Wer als Autofahrer einen alten Vertrag hat, und bei der Versicherung bleiben möchte, kann unter Umständen mit den alten Konditionen auch weiterhin einen günstigen Vertrag haben. Versicherungen gehen auch dazu über eine Werkstattbindung eher zu belohnen. Dies wird besonders zukünftig ein Kriterium sein, neben Wohnort, Fahrzeugmodell, Alter und Anzahl der Fahrzeugnutzer sowie der generelle Gebrauch des Fahrzeuges.
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls mitversichern
Bei aller Kundenbindung steht es jedoch immer jedem frei individuelle Vergleiche anzustreben. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass man bei aller Kostenoptimierung nicht auf unangenehme Nebenwirkungen stößt. Neben dem Preis stehen auch immer Leistungen im Vordergrund. Denn gerade wenn es zu einem Schadensfall kommt, kommt es auch auf die vertraglich fixierten Leistungen an, und nicht auf die gern gesehenen Leistungen. Daher sollte auch jeder genau überlegen, ob er nicht auch ein Komfortangebot eines Versicherers annimmt, dass auch eine grob fahrlässige Herbeiführung von Versicherungsfällen mitversichert. Dies wäre bereits der Fall, wenn man an der Tankstelle sich vom Auto entfernt, und den Zündschlüssel stecken lässt, dabei letztendlich das Auto gestohlen wird.