Umschreibung einer Kfz Versicherung – So geht’s

Meist meldet man als Fahranfänger das erste eigene Auto direkt auf den Namen der Eltern an, da die Kfz-Versicherung mit einer Zweitwagenversicherung über den Vater oder die Mutter oft sehr preiswert ist. Das hat natürlich den großen Vorteil, dass man auch monatlich weniger bezahlen muss. Denn als Führerscheinneuling stellt man eine spezielle Risikogruppe dar, die von fast allen Versicherungen automatisch teurer eingestuft wird. Aus diesem Grund haben viele Verbraucher das Ziel, die eigene Kfz-Versicherung einige Jahre später auf das Kind umschreiben zu lassen, um die Rabatte direkt übertragen zu können. Doch damit dies problemlos geschehen kann, muss einiges beachtet werden.

Die Übertragung der Schadensfreiheit

Der Idealfall ist meist, wenn man den Vertrag eins zu eins komplett übernehmen kann. Doch hier machen viele Versicherer den Verbrauchern einen Strich durch die Rechnung, da sie vor allem darauf achten, dass der neue Kunde bisher schadensfrei unterwegs war, wenn eine Kfz-Versicherung umgeschrieben werden soll. Das bedeutet: Fährt man fünf Jahre unfallfrei, so werden auch fünf Jahre in der Schadensfreiheitsklasse berechnet. Dies heißt wiederum, dass man als Kind der Eltern nicht automatisch in dieselbe Schadensfreiheitsklasse eingetragen wird, nur weil der Vater oder die Mutter beispielsweise 20 Jahre unfallfrei gefahren sind. Wie viel Rabatt man letzten Endes erhält, hängt vor allem von den einzelnen Tarifkonditionen, aber auch etwas von der Kulanz der Versicherer ab. Wichtig ist meist, in welcher Schadensfreiheitsklasse sich der Kunde ursprünglich befand. Da die Spanne hier recht groß ist, macht es Sinn, hier vorher einen sorgfältigen Vergleich im Internet durchzuführen.

Weitere Tipps zur Umschreibung

Aufkleben einer neuen HU Plakette beim UmschreibenPrinzipiell gilt, dass man keinen rechtlichen Anspruch auf eine Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts hat, wenn man die Kfz Versicherung umschreiben lässt. Allerdings lassen viele Versicherer mit sich reden, da sie dadurch einen neuen Kunden gewinnen. Damit die Umschreibung allerdings ohne Probleme funktioniert, gibt es zunächst einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen. So ist der Führerschein etwas, das genau unter die Lupe genommen werden wird: Der neue Versicherte muss in jedem Fall nachweisen können, dass er über den gesamten Zeitraum hinweg einen gültigen Führerschein besaß und dass das Fahrzeug von ihm in den vergangenen Jahren auch selbst genutzt wurde. Innerhalb der eigenen Familie ist dies meist automatisch der Fall.

Dies wird zur Umschreibung benötigt

In der Regel wird das Fahrzeug direkt auf den neuen Halter umgemeldet – deshalb ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle unumgänglich, was mit einigen Gebühren verbunden ist. Benötigt werden dafür Unterlagen wie zum Beispiel der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung mit Teil I und Teil II sowie auch die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die Ergebnisse der letzten Abgas- und Hauptuntersuchung sowie eine Versicherungsbestätigung anhand der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer, kurz genannt eVB-Nummer. Nach der erfolgreichen Ummeldung ist der neue Versicherte dann schwarz auf weiß in allen Papieren eingetragen.

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