Versicherungsfragen rund um den Hund

Das Problem kennen so einige: Nach einem Versicherungsschaden streiten sich die beiden Parteien darüber, wer nun wohl den entstandenen Schaden zu zahlen hat. Vor allem bei teuren Reparaturen ist es wichtig, eine optimale Lösung zu finden, sodass niemand auf den Kosten sitzen bleibt. Oftmals zu Streitigkeiten kommt es, wenn bei einem Unfall Tiere beteiligt sind. Läuft beispielsweise ein Hund vor ein Auto, so kommt schnell die Frage auf, wer denn nun die Haftung für den entstandenen Schaden übernimmt. Da sowohl Schäden am Fahrzeug wie auch am Tier entstehen können, sehen oftmals beide Parteien keine Schuld bei sich. Der Tierhalter beruft sich auf die KFZ-Versicherung des Autofahrers, der Autofahrer auf die Hundehaftpflicht des Hundebesitzers? Aber wer hat denn nun recht?

Der Hund läuft ohne Leine vor ein Auto

Hund läuft vor AutoOftmals der klassische Fall: Beim Gassi gehen lässt der Hundebesitzer den Hund frei laufen. Dabei kommen sie an einer Straße entlang und der Hund läuft vor ein Auto. Je nach Größe des Hundes, können am Fahrzeug Schäden an der Stoßstange oder am Lack entstehen. Natürlich ist es auch für den Hund nicht ganz ungefährlich und es kann zu hohen Tierarztkosten kommen. Rechtlich gesehen haftet für diese Kosten jedoch die Hundehaftpflichtversicherung des Hundebesitzers. Da der Hundehalter gegen die Aufsichtspflicht verstoßen hat, und es nur deshalb zu dem Unfall kam, muss dieser auch die Kosten übernehmen.

Ein freilaufender Hund ohne Versicherung läuft vor das Auto

Leider gibt es auch immer wieder wild streunende Hunde, die vor ein Auto laufen. Vor allem in Waldgebieten kann dies durchaus vorkommen. Passiert einem Autofahrer dies, so kann er niemand dafür haftbar machen. In einem solchen Fall kann der Schaden am Auto dann jedoch der KFZ-Teilkaskoversicherung gemeldet werden. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Teilkaskoversicherung nicht nur Wildschäden bezahlt, sondern Tierschäden aller Art. Ist dies der Fall, so wird von der KFZ-Versicherung der entstandene Schaden übernommen.

Hund wird auf einem Privatgrundstück angefahren

Eine weitere Ausnahme gibt es bei einem Unfall mit einem Hund auf einem Privatgrundstück. Da hier besonders viele Tiere frei herumlaufen können, verletzt der Hundehalter rechtlich gesehen hier nicht seine Aufsichtpflicht. Übersieht der Autofahrer den Hund dennoch, so können Schäden am Hund sowie am Auto ebenfalls über die KFZ-Versicherung abgewickelt werden.

Was tun, wenn es zu einem Streit kommt?

Streit vor GerichtLeider kommt es immer wieder vor, dass sich die Parteien nicht einigen können. Ist dies der Fall, so besteht meist nur noch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten und im schlimmsten Fall vor Gericht zu ziehen. Da dies ebenfalls mit hohen Kosten verbunden ist, sollte bei jeder versicherten Person auch eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Sachverständige, Zeugen oder einen Rechtsanwalt, sodass die Schuldfrage besser geklärt werden kann. Wie bei allen Versicherungen gilt sowohl bei der Rechtsschutzversicherung als auch bei der Hundehaftpflicht und der KFZ-Versicherung, vor einem Vertragsabschluss und somit die Entscheidung für eine Versicherung, einen Versicherungsvergleich, durchzuführen. Eine Hundehaftpflichtversicherung findet man auf dem Portal hundehaftpflicht.net. Nur so hat man die Möglichkeit die optimale Absicherung zu besitzen und dafür den geringsten Aufwand zu haben. Auch bereits bestehende Versicherungen sollten regelmäßig überprüft werden, da sich die Tarife laufend ändern und es somit zu hohen Kosteneinsparungen kommen kann.

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