Autounfall wegen Karnevals-Umzug – Zahlt die Kfz Versicherung?

Jeder Halter eines Fahrzeuges muss bei der Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge besitzen. Ohne diese Versicherung wird das Auto bei der Zulassungsstelle nicht zugelassen. Die Absicherung bezieht sich immer auf das Fahrzeug und nicht auf dem Fahrer. Es ist also egal, wer mit dem Auto unterwegs ist. Allerdings gibt es bei diesem Versicherungssystem Ausnahmen. So kann bei dem Anbieter einer Versicherung auch ein Selbstfahrerrabatt abgeschlossen werden. In diesem Fall darf nur der Besitzer mit dem Fahrzeug fahren. Eine Ausnahme besteht nur bei bestimmten Notfällen. Durch den Selbstfahrerrabatt kann die zu zahlende Police gesenkt werden.

Kaskoversicherung

Dieser Versicherungsschutz kommt zum Tragen, wenn ein Autofahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Schaden zufügt. Die eigene Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten der Reparatur an dem Fremdfahrzeug. Eigene Fahrzeugschäden muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Dieses Risiko kann durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Es werden auch bei einem selbst verschuldeten Unfall die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug übernommen. Bei einem Neuwagen ist so eine Kaskoversicherung unbedingt empfehlenswert, da auch Diebstahl mit abgesichert ist. Bei einem Ratenkauf fordert die Bank aus Sicherheitsgründen mindestens den Abschluss einer Teilkaskoversicherung.

Der Verkehrsunfall

KarnevalsumzugWie gestaltet sich nun eine Regelung bei einem Unfall wegen eines Karnevalumzuges oder mit einem Fahrzeug eines Karnevalwagens. Kommt es beispielsweise zum Verkehrsunfall mit einem Karnevalwagen, ist die Prozedur genauso, wie bei einem ganz normalen Unfall. Bei einem kleinen Sachschaden werden die Personalien der beiden Fahrer ausgetauscht, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge notiert und vorhandene Zeugen aufgeschrieben. Der Vorgang wird später schriftlich der der Versicherung mitgeteilt. Auch wenn sich die Beteiligten nicht über den Verursacher des Vorkommnisses einigen konnten, wird später anhand der Schilderungen der Beteiligten und Zeugen entschieden. Einige Fotos können zur Klärung ebenfalls hilfreich sein.

Die Befragung

Sollte es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden bei der Karnevalveranstaltung gekommen sein, ist neben dem Krankenwagen auch die Polizei zu verständigen. Die Mitarbeiter der Unfallbereitschaft nehmen alle notwendigen Daten auf und befragen die beteiligten Fahrzeugführer. Die Beamten müssen vor der Befragung mitteilen, ob man als Zeuge oder Beschuldigter vernommen wird. Soll ein Autofahrer als Beschuldigter vernommen werden, kann dieser jegliche Aussagen verweigern und auf Wunsch einen Anwalt einschalten. Es besteht nur die Pflicht zur Angabe der eigenen Personalien. Auch bei einer späteren Gerichtsverhandlung müssen keine Angaben zur Sache gemacht werden.

Der Zeuge

Anders ist die Situation, wenn ein Fahrer als Zeuge angehört wird. Er ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen und sachlich den Unfallhergang zu schildern. Der Zeuge kann bei einer folgenden Gerichtsverhandlung ebenfalls die Aussage nicht verweigern. Eine Falschaussage oder Meineid kann mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Ein Karnevalsumzug wird sich in der Regel in einem abgesperrten Bereich bewegen. So stellt sich die Frage, wie konnte ein Autofahrer mit so einem Festwagen zusammenstoßen? Egal was die ausschlaggebende Ursache für ein Fehlverhalten war, die Abarbeitung muss wie bei jedem anderen Verkehrsunfall erfolgen.

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