Kfz Versicherung für Leasingfahrzeuge nur mit GAP-Deckung

Wenn bei der Fahrzeugfinanzierung das Leasing gewählt wird, sind damit bestimmte Bindungen des Leasinggebers verbunden. Das ist das Kreditinstitut, über das der Leasingvertrag abgewickelt wird. In der Regel ist es eine Finanzierungsbank, mit welcher der Vertragshändler für die jeweilige Automarke zusammenarbeitet, auch zusammenarbeiten muss.

Der allgemeine Kfz-Versicherungsschutz

GAP-Deckung beim LeasingfahrzeugZu den Bindungen zählt auch der umfassende Versicherungsschutz für das Leasingfahrzeug. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung muss für das Leasingfahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt, unter Berücksichtigung einer gestaffelten Eigenbeteiligung des Kfz-Halters, alle Schäden am Leasingfahrzeug ab, die nicht über die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners abgesichert sind. Ein selbstverschuldeter oder selbstverursachter Unfall mit Sachschäden am Leasingfahrzeug ist somit versichert.

Gap – Das Loch, die offene Lücke, die noch zu versichern ist

Aber trotzdem nicht immer voll und ganz. Und für diese Fälle gilt zusätzlich die GAP-Versicherung. Gap ist Englisch und heißt zu Deutsch Loch, Lücke. Die GAP-Versicherung schließt also eine möglicherweise vorhandene Lücke innerhalb der Versicherungskette. Die lautet Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, Vollkaskoversicherung bei Eigenverschulden, GAP-Versicherung für den verbleibenden Rest. Aber was bleibt beim Leasingfahrzeug als ungedeckte Finanzierungslücke übrig? Wenn durch einen selbstverursachten Verkehrsunfall ein Totalschaden am Leasingfahrzeug entsteht, wird gewertet, bewertet und gerechnet. Gegenübergestellt werden unter anderem der Wert des Leasingfahrzeuges zum Unfallzeitpunkt, die bisher gezahlten Leasingraten sowie der bis Vertragsablauf noch offene Leasingbetrag. Vielfach oder meistens verbleibt zu Lasten des Leasingnehmers eine Differenz zwischen den vertraglich noch zu zahlenden Leasingkosten und dem Kfz-Wert, der von der Vollkaskoversicherung ersetzt wird. Diese Lücke, das plötzlich entstehende Loch wird durch die GAP-Versicherung geschlossen.

Garantie für alle entstehenden Kosten im Schadensfall

Sie ist für den Leasingnehmer die Garantie, dass ihm im Schadensfall alle dadurch entstehenden Kosten lückenlos ersetzt werden. Der Leasinggeber seinerseits hat die Gewähr, dass der Leasingvertrag garantiert pünktlich und ungekürzt erfüllt wird. Denn es ist die Leasinggesellschaft, die Wert auf die GAP-Versicherung legt und sie zur Vorbedingung für den Leasingvertrag macht. Ohne die GAP-Versicherung würde der Leasinggeber seinen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber dem Leasingnehmer geltend machen müssen. Mit Mahnbescheid, Gerichtsprozess und allem, was dazugehört. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Auch mit Urteil und Titel hat der Leasinggeber noch kein Geld. Er muss gegebenenfalls vollstrecken, und wenn auch die Vollstreckung erfolglos verläuft, muss er seine Forderung als Verlust ausbuchen.

GAP-Versicherung nur für Unfallschaden

Die GAP-Versicherung bezieht sich ausschließlich auf den Unfallschaden. Weitere Forderungen des Leasinggebers, die anlässlich des Schadensfalles geltend gemacht werden, beispielsweise wegen Überschreiten des vereinbarten Kilometerlimits, sind nicht versichert. Es geht bei der GAP-Versicherung ausschließlich um die Deckung der durch den Unfall entstandenen Finanzierungslücke zwischen Vollkaskoersatz und Leasingvertrag.

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