Winterreifenpflicht – Ansonsten zahlt eventuell die Kfz Versicherung nicht

Sobald die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen, bemerken nicht wenige Autofahrer, dass es Zeit wird, an die Winterreifen zu denken. Unter Umständen kann es dann aber schon zu spät sein.

Die Winterreifenpflicht seit Dezember 2010

Winterreifen WechselEine Pflicht der Autofahrer, Autos nur mit geeigneter Bereifung auf Straßen zu führen, gab es bereits seit Mai 2006. Was jedoch als geeignet galt, musste regelmäßig vor den Gerichten geklärt werden. Seit dem 04.12.2010 wurde § 2 Abs. 3a StVO dahin geändert, dass Autofahrer nunmehr dazu verpflichtet sind, bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ das Fahrzeug mit M+S Reifen auszustatten. Der Gesetzgeber hat damit alle M+S Reifen als Winterreifen definiert. Was jedoch nicht unproblematisch ist. Denn „M+S“ ist kein geschütztes Zeichen, so dass Reifen, die über dieses Symbol verfügen, trotzdem nicht wintertauglich sind. Der Autofahrer muss daher zusätzlich darauf achten, dass auch eine Schneeflocke oder das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke auf dem Reifen zu sehen ist. Anderenfalls gilt die Pflicht als nicht erfüllt.

Das Bußgeld bei Pflichtverletzungen

Kommt der Autofahrer der Pflicht nicht nach, muss er mit einem Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Die Höhe des Bußgeldes liegt derzeit bei 40,00 EUR. Kommt es darüber hinaus zu einer Behinderung von anderen Teilnehmern im Verkehr, werden 80,00 EUR fällig. Beide Verstöße können sich darüber hinaus auch auf die Probezeit auswirken, denn die Nutzung der falschen Bereifung stellt einen B-Verstoß dar. Werden zwei B-Verstöße begangen, kann sich die Probezeit verlängern und/oder ein Aufbauseminar fällig werden.

Der Versicherungsschutz beim Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Winterreifen PflichtAuch wenn das Bußgeld doch sehr geringe Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmer haben wird, so kann eine Leistungsverweigerung der Versicherung sicherlich zu einem Umdenken helfen. Wer trotz der Wetterbedingungen keine entsprechenden Reifen nutzt, muss sich eine Gefahrerhöhung durch die Versicherung gem. § 23 I VVG vorwerfen lassen. Dieser Vorwurf berechtigt dazu, dass die Versicherung aufgrund des vorsätzlichen Verhaltens des Autofahrers den Schaden nicht begleichen muss. Darüber hinaus kann bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht auch von einem grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfall gesprochen werden. Das hat wiederum zur Folge, dass die Leistung durch die Versicherung verkürzt oder gänzlich versagt werden kann, wenn mit dem Vertrag ein üblicher Ausschluss der Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit vereinbart worden ist. Selbstverständlich muss sich der Verkehrsteilnehmer ohne Winterreifen bei Verkehrsunfällen auch der Haftungsquote unterwerfen, die selbstverständlich zu seinem Nachteil ausfallen wird, wenn er gegen § 2 Abs. 3a StVO verstößt. Wer mit M+S Reifen fährt, muss sich außerdem darüber im Klaren sein, dass diese einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit unterliegen, an die sich der Autofahrer halten muss, unabhängig davon, ob schnellere Geschwindigkeiten auf der Straße erlaubt sind.

Fazit

Grundsätzlich sollte es nicht nur eine Frage des Versicherungsschutzes oder des Bußgeldes sein, ob Winterreifen montiert werden oder nicht. Die Reifen sind so konzipiert, dass sie z.B. beim Anfahren einen größeren Kraftschluss haben, so dass ein Rutschen vermieden werden kann. Außerdem ist das Material von Winterreifen auch bei niedrigen Temperaturen noch elastisch. Daher können Autos auch bei Schnee noch sicher die Fahrbahn halten. Dass Winterreifen mehr verbrauchen sollen als Sommerreifen, kann nicht bestätigt werden. Zu einem erhöhten Verbrauch kann es nämlich nur durch den falschen Reifendruck kommen, der im Winter angepasst werden muss. Um nicht nur selbst sicher durch den Winter zukommen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, sollte es für alle Autofahrer selbstverständlich sein, die richtige Bereifung zu nutzen. Was nützt das niedrige Bußgeld, wenn Menschenleben gefährdet wird.

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